Diskriminierung ist eine grobe Verletzung der Menschenrechte. Diskriminierte Menschen werden aufgrund individueller oder gruppenspezifischer Merkmale systematisch an der Ausübung ihrer Menschenrechte gehindert.
Der Diskriminierung liegt meist die falsche Vorstellung zugrunde, es handle sich dabei um minderwertigere Menschen. Diese Vorstellung verletzt an sich schon den Artikel 1. im Grundgesetz „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt”.